Sportkurswahlen am NGW
Die Sportkurse werden immer zum Ende des Schuljahres für das 1. und 2. Schulhalbjahr des kommenden Schuljahres im Block gewählt. Hierbei müssen Sie darauf achten, dass Sie so wählen, dass Sie am Ende der Qualifikationsphase zwei Sportkurse aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A (individuelles sportliches Handeln) und zwei Sportkurse aus dem Erfahrungs- und Lernfeld B (partner- und gemeinschaftsbezogenes sportliches Handeln) belegt haben.
Je Schulhalbjahr ist ein Sportkurs aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A und ein Sportkurse aus dem Erfahrungs- und Lernfeld B zu wählen. Es sind zu jedem Sportkurs zwei Wahlen (1. und 2. Wahl - keine Priorisierung) und eine Ersatzwahl anzugeben. Sie wählen somit immer für ein Schuljahr einen Sportkurs aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A und einen Sportkurs aus dem Erfahrungs- und Lernfeld B.
Wichtig ist, dass ein Sportkurs, den Sie bereits in der Qualifikationsphase belegt haben, nicht noch einmal belegen dürfen. Wählt eine Schülerin/ein Schüler eine Sportkurs ein zweites Mal, so wird der Wahlzettel ungültig und dieser Schülerin/diesem Schüler wird ein Sportkurs zugewiesen. Gleiches gilt allgemein für unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Wahlzettel.
Das jeweilige Sportkursangebot entnehmen Sie bitte dem Wahlzettel zur Sportkurswahl (siehe unten: Formular zur Kurswahl). Genauere Informationen zu den Sportkursen erhalten Sie über die Kursbeschreibungen (siehe rechte Spalte: Kursbeschreibungen).
Die Sportkurswahl wird über den Vertretungsplan (Mitteilungen zum Tag) angekündigt. Die Teilnahme an diesem Termin ist verpflichtend!
Im Anschluss an die Sportkurswahl wird das Ergebnis am Informationsbrett der Oberstufe ausgehängt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Beantragung eines Kurswechsels für das 1. und/oder 2. Schulhalbjahr.
Kurswechsel sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum Kurswechsel finden Sie auf dem Antrag.
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen an bestimmten Sportkursen nicht teilnehmen können oder zu bestimmte sportliche Belastungen nicht fähig sind, ist dies durch ein ärztliches Attest/eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Hierfür ist auch das Formblatt des Fachbereiches Sport als Anlage zum ärztlichen Attest/zur ärztlichen Bescheinigung heranzuziehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rotter (Fachobmann Sport).