Auslandsschulbesuch
Stand: 10. Februar 2023
Der vorübergehende Besuch einer Schule im Ausland von bis zu einem Jahr ist generell möglich. Der Auslandsschulbesuch sollte in der Regel vor Eintritt in die Qualifikationsphase abgeschlossen sein und die entsprechenden Bestimmungen zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden.
Ist ein Auslandsschulbesuch geplant, so ist dies der Schule rechtzeitig vor Beginn mitzuteilen. In jedem Fall wird ein persönliches Beratungsgespräch dringend empfohlen, um die Bedingungen für eine erfolgreiche Rückkehr im Anschluss an den Schulbesuch im Ausland zu gewährleisten.
Ein Auslandsschulbesuch ist im Regelfall in der Einführungsphase durchzuführen. Die Durchführung ist aber auch im 10. Schuljahrgang möglich. Der Auslandsschulbesuch kann für ein Schulhalbjahr oder für ein gesamtes Schuljahr gewährt werden. Für die Wiederaufnahme des Unterrichts an unserer Schule, insbesondere, wenn die Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase geplant ist, sind besondere Bestimmungen zu beachten. In jedem Fall ist eine geplante Verkürzung der Verweildauer in der Einführungsphase nur auf Antrag möglich.
Generell kann ausgesagt werden, dass während des Auslandsschulbesuches der Unterricht mindestens in zwei Fremdsprachen, in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, in Mathematik und in Biologie oder Chemie oder Physik besucht werden sollte. Auch sollte das zukünftig angestrebte Profil Berücksichtigung finden. Genauere Informationen sind dem Merkblatt zum Auslandsschulbesuch (G9) - Möglichkeiten und Verfahren des niedersächsischen Kultusministeriums (s. u.) und der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe § 4 sowie den entsprechenden ergänzenden Bestimmungen zu entnehmen (siehe: Rechtsgrundlagen des entsprechenden Abiturjahrgangs).
Kurzfristige Beurlaubungen für einen Auslandsschulbesuch von bis zu drei Monaten sind nicht gesondert geregelt und unterliegen der Entscheidung des Schulleiters.
Die Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches sind hier hinterlegt.
Redaktioneller Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in Texten und Dokumenten dieser Webseite die männliche Form verwendet. Es sind allerdings stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.